Medizinproduktegesetz
Qualitätsmanagement ist ein Stichwort, das in der Öffentlichkeit immer lauter diskutiert wird. Zu recht: Können Sie wirklich beurteilen, was im zahntechnischen Labor passiert? Oder wissen Sie, ob die eingesetzten Materialien CE-gekennzeichnet und im Rahmen des Haltbarkeitsdatums sind? Wahrscheinlich nicht. Um Ihnen hier die absolute Sicherheit zu geben, daß Sie eine den Regeln der zahntechnischen Kunst entsprechende Arbeit bekommen, gibt es das MPG, das Medizin-Produkte-Gesetz. Dieses Gesetz regelt das "Inverkehrbringen" von Medizinprodukten, also auch von Zahnersatz. Für ein zahntechnisches Labor angewendet ergibt sich ein sehr enges System qualitätsfördernder und qualitätserhaltender Maßnahmen. Das fängt beim Materialeinkauf an und endet bei der Endkontrolle fertiggestellter komplexer zahntechnischer Arbeiten- jeder Arbeitsschritt muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Das System wird von den Gesundheitsbehörden regional und bundesweit überwacht.
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ars dentale | ||